Häufige Fragen zur Tiervermittlung

  • Was muss ich bei der Adoption eines Tieres beachten?
    • Tiervermittlung und Beratungsgespräche finden aufgrund der aktuellen Einschränkungen telefonisch bzw. nach Terminvereinbarung statt.
    • Unsere Tierhäuser (Anfragen, Beratung und Terminvergabe) sind täglich, außer an Feiertagen, von 13.00 bis 16.00 Uhr erreichbar. Die Telefonnummern sind auf den jeweiligen Tiersteckbriefen hinterlegt.
    • Ist das Wunschtier gefunden, bitten wir um eine schriftliche Selbstauskunft und schließen einen Abgabevertrag mit dem neuen Tierhalter ab.
    • Bestandteile des Vertrags sind z. B. das Einverständnis, dass wir den neuen Platz kontrollieren dürfen oder dafür zu sorgen, dass junge Katzen, die für eine Kastration im Tierheim noch zu jung waren, kastriert werden.
    • Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis sowie EC-Karte oder Bargeld mit um die Schutzgebühr zu begleichen.
  • Was muss ich mitbringen?
    • Personalausweis
    • bei der Adoption von Hunden und Katzen benötigen wir eine Erlaubnis seitens des Vermieters
    • bei der Adoption von Katzen benötigen wir auch eine Erlaubnis Ihres Vermieters, dass Sie ihren Balkon vernetzten dürfen.
    • Schutzgebühr (bar/EC/Kreditkarte/Paypal)
    • evtl. schon Leine, Halsband, Geschirr, Transportbox.
  • Warum brauchen Sie bei Hund und Katze eine schriftliche Vermieterbestätigung?

    Sollte der Vermieter die Haltung des Tieres nicht dulden, müsste dieses wieder zurück ins Tierheim. Diesen zusätzlichen Stress für das Tier gilt es zu vermeiden.

  • Warum finden Nachkontrollen statt?

    Wir möchten sicherstellen, dass es dem vermittelten Tier gut geht. Zudem möchten wir uns einen Eindruck davon verschaffen, dass sich das Tier gut eingelebt hat. Bei dieser Gelegenheit können etwaige Fragen oder Unklarheiten mit unseren ehrenamtlichen Nachkontolleuren besprochen werden.

  • Wann finden Nachkontrollen statt?

    Innerhalb der ersten drei Monate nach der Vermittlung. Die Nachkontrollen werden nicht angekündigt, lediglich bei Vorkontrollen wird ein Termin vereinbart.

  • Warum muss die Person, die ein Tier adoptieren möchzte, persönlich anwesend sein.

    Wir möchten Neubesitzer und deren Familienmitglieder, welche im gleichen Haushalt leben, gerne persönlich kennenlernen. Wir möchten uns vergewissern, dass unsere Tiere in verantwortungsvolle Hände übergeben werden damit sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht wieder im Tierheim landen.

  • Warum sind nicht alle Hunde kastriert

    Laut Tierschutzgesetz (Nach § 6 Abs. 1) dürfen Hunde nicht ohne medizinische Indikation kastriert werden.

  • Sind alle Katzen, Kaninchen und Kleintiere kastriert?

    Ja, sobald sie alt genug dafür sind. Bei Kaninchen im Normalfall nur die Böcke. Um die dauerhafte Versorgung gewährleisten zu können möchten wir vermeiden, dass die Populationen sich unkontrolliert vermehren.

  • Kostet es etwas, ein Tier aus dem Tierheim zu adoptieren und wenn ja, warum?

    Ja, die so genannte Schutzgebühr. Viele Tiere müssen tierärztlich untersucht, geimpft und entwurmt werden. Katzen und Hunde bekommen eine zudem Kennzeichnung und werden ggf. kastriert. Die Schutzgebühr wird erhoben um einen kleinen Teil der angefallenen Kosten abzudecken.

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Öffnungszeiten
Montag - Freitag
15.00 Uhr - 17.00 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Karfreitag bis Ostern, Heiligabend und Weihnachtsfeiertage, Silvester und Neujahr geschlossen.

Abweichungen siehe Aktuelles.

Tier Notruf

Für die Gemeinden Glandorf, Greven, Hagen a.T.W., Hopsten, Hörstel, Ibbenbüren, Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte, Tecklenburg, Westerkappeln.

 05404 / 3520
Kontakt

Tierheim Tecklenburger Land
Setteler Damm 75
49525 Lengerich